Versorgungswerke

Rente bereits mit 60 Jahren? Es lohnt eine genaue Berechnung.

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe April 2004

Versicherte in der gesetzlichen Versorgung (Renten-, Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung) müssen sich an vom Gesetzgeber erlassene Vorschriften halten und haben fast keine eigenen Entscheidungsspielräume. Anders sieht die Lage für Versicherte in der kapitalgedeckten Versorgung aus. So haben Mitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken der Heilberufler fast immer die Möglichkeit, Rente aus diesem Versorgungswerk zu beziehen und dennoch weiterhin der vollen Praxistätigkeit nachzugehen. Verzichten müssen Sie dabei allerdings auf den Schutz gegen Berufsunfähigkeit, denn versicherungstechnisch sind sie nicht mehr berufstätig, anderseits muss auch kein Beitrag mehr an das Versorgungswerk gezahlt werden. Gerade letzterer ist häufig eine enorme Belastung. Beitragshöhen von bis zu EUR 30.000,00 pro Jahr sind keine Seltenheit. Bei allen Bewertungen muss davon ausgegangen werden, dass ein berufsständisches Versorgungswerk genau so kalkuliert wie eine private Lebensversicherung, lediglich mit dem Unterschied, dass manche Kosten (Werbung, Vermittlungsprovisionen) nicht anfallen, aber höhere Ausgaben für Altlasten bestehen können. Bekannt ist, dass die private Assekuranz nicht garantierte Leistungen kürzt. Alle privaten Renten bestehen aus zwei Komponenten, der garantierten Rente und der Überschussrente. So ist einem Versicherten, der 1990 für seinen Einmalbeitrag eine Überschussrente von 3,5 % des gezahlten Beitrags p.a. erhielt, diese in mehreren Schritten auf 2,75 % p.a. gekürzt worden. In anderen Modellen ist die Rentenerhöhung der Überschussteil. Eine solche versprochene Erhöhung ist dehalb in den letzten Jahren erheblich reduziert oder sogar ausgesetzt worden.

Deshalb sollten alle Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk einmal nachrechnen, ob sie sich nicht besser stehen, wenn sie mit 60 Jahren die Rente beginnen lassen. Die anfallenden Kürzungen, der gesparte Beitrag und die erhaltene Rente unter Renditegesichtspunkte in einem Einzelfall Ende 2000 berechnet, ergab einen Zinssatz von knapp 5,5 % p.a., da zwischenzeitlich die Renditen deutlich gesunken sind, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zinssatz deutlich geringer geworden ist, vielleicht noch 4,5 % p.a.; beginnt nun ein Versicherter mit Sechzig seine Rente, so kann er seine Rendite für seinen Beitrag und seine wiederangelegte Rente selbst bestimmen, denn er betreibt seine Praxis weiter und kann somit die beiden Geldbeträge ohne zusätzlichen Liquiditätsaufwand besser anlegen als zu den oben angenommen 4,5 % p.a. In besonderen familiären Fällen, wie ein noch andauerndes Studium eines Kindes, können noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Anlagemöglichkeiten für die gezahlten Renten und ersparten Beiträge sind Sparpläne in Investmentfonds, anderen Fonds oder eine Einmalanlage mit hohen jährlichen Ausschüttungen. In allen Bereichen können wir Ihnen erstklassige Produkte empfehlen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre persönliche Rentensituation und rechnen Sie mit spitzem Bleistift. Benötigen Sie dabei Hilfe, können Sie uns konsultieren.