Versicherungen

Neue Produkte, geänderte Versicherungs- bedingungen, Hinweise und Ratschläge zum Umgang mit Versicherungen aller Art.

Berunfsunfähigkeit

Versicherungstipp zur Jahreswende

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe Dezember 2001

Die Berufsunfähigkeitsversicherung durch die BfA ist in diesem Jahr grundlegend geändert worden. BfA-Mitglieder unter 40 genießen lediglich noch einen Schutz der mit rudimentär noch positiv umschrieben ist. Sogar die Presse hat inzwischen erkannt, daß hier ein hoher Bedarf an privater Vorsorge entstanden ist.

Die privaten Versicherer schauen sich jedoch das Risiko, das sie versichern sollen, genau an. Wer nicht kerngesund ist, wird in der Regel einigen Schwierigkeiten begegnen, beim Versuch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In jungen Jahren erfreut man sich normalerweise noch einer hervorragenden Gesundheit. Viele unserer Kunden haben dieses Problem als ein Problem ihrer Kinder erkannt und handeln entsprechend. Sie haben erkannt, daß je weiter man eine entsprechende Entscheidung hinauszögert, desto höher die Gefahr, daß doch etwas passieren könnte. Dabei kann es sich um Unfälle oder Krankheiten handeln, und davor ist bekanntlich niemand völlig sicher.

Gerade zum Ende des Jahres gibt es noch einen zusätzlichen Grund hierüber nachzudenken. Die meisten Versicherungsgesellschaften berechnen das Eintrittsalter Ihrer Kunden nicht nach dem tatsächlichen Alter. Man ist in deren Augen so alt, wie man am Ende des Jahres des Versicherungsabschlusses sein wird. Dies hat zur Folge, daß selbst derjenige, der am 31.12 Geburtstag hat und zum Beispiel 25 wird, in den Augen der Versicherungsgesellschaft bereits am 01.01 des entsprechenden Jahres 25 ist. Da nun das Eintrittsalter einer der bestimmenden Faktoren für die zu zahlenden Beiträge ist, kann man einige Mark (oder Euro) sparen, in dem man noch im alten Jahr mit Beginn 01.12 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Dies ist durchaus noch in den nächsten Tagen möglich.

LV: Kauf/Verkauf

Kauf oder Verkauf einer gebrauchten Lebensversicherung

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe Januar 2002

Lebensversicherungen sind Geldanlagen mit zusätzlichem Nutzen, die grundsätzlich nicht übertragbar erscheinen, da neben dem angesammelten Kapital ja auch Versicherungsleistungen Vertragsbestandteil sind. Tatsache jedoch ist, dass in vielen Ländern ein Großteil der Policen vor dem regulären Ablauf aufgelöst werden und das Geld an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Da jede Police mit Kosten belastet ist, die sofort dem Vertrag belastet werden, erhält der Kunde bei vorzeitiger Auflösung weniger Geld als die Police wert ist.

In Deutschland geben sich die betroffener Kunden der Lebensversicherungsgesellschaft meist damit zufrieden. Anders dagegen in den angelsächsischen Ländern. Dort ist es schon seit langem Usus Lebensversicherungen zu kaufen und zu verkaufen. Bei diesem Vorgang wird meist ein höhere Betrag gezahlt, als die Versicherungsgesellschaft bereit wäre, dem Kunden zu zahlen. Der„wahre“ Wert einer Police würde sich aus dem abgezinsten, prognostizierten Endbetrag errechnen, wahrscheinlich vermindert um einen bestimmten Sicherheitsfaktor. Dieser ist umso höher je länger der Vertrag noch laufen würde. Irgendwo zwischen dem Betrag, den die Lebensversicherungsgesellschaft an den Kunden zahlen würde, und dem fiktiven wie oben errechneten „wahren“Wert liegt dann der Handelspreis einer gebrauchten Police. Kaufen können deutsche Anleger eine solche gebrauchte Police, zumeist von britischen Gesellschaften, bereits seit langem, das es allerdings auch Käufer für gebrauchte deutsche Lebensversicherungen gibt, ist noch nicht so bekannt.

In einem solchen Fall muss der verkaufswillige Policenbesitzer genaue Angaben über den Stand seiner Versicherung liefern. Die Versicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

Mindestversicherungssumme EUR 16.000,00
Restlaufzeit höchstens 15 Jahre
Keine fondsgebundene Versicherung sein
Keine Direktversicherung sein.

Liegen die von der Versicherungsgesellschaften bestätigten Werte vor, erhält der Policeninhaber ein Kaufangebot. Der Kaufpreis kann bis zu 15 % über dem aktuellen Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung liegen, da häufig in den letzten Jahren erhebliche Schlussgewinne dem Vertrag zugewiesen werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung eines solchen Verkaufs.

Riester-Rente

Wie funktioniert die „Riesterrente“? Überlegungen für Praxismitarbeiter/-innen und andere Angestellte!

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe Januar 2003

Riester Rente

Für wen lohnt sich der Abschluß einer „Riesterrente“?
Was gibt es für sinnvolle Alternativen?

Die „Riesterrente“ ist eine zusätzliche private Altersversorgung. Diese wird vom Staat gefördert.Die Erträge sind steuerfrei und der Staat zahlt direkte Zuschüsse. Dazu müssen die Produkte, die als „Riesterrente“ angeboten werden, einige Bedingungen erfüllen. Die Laufzeit eines Vertrags muß mindestens bis zum Alter 60 sein, so dass eine Rente frühestens mit diesem Alter beginnen kann. Das Produkt muss so gestaltet sein, daß der Anleger mindestens die eingezahlten Beiträge zurückerhält. Dies geht bei Riesterprodukten mit Investmentfonds auf Kosten der Rendite.

Es ist ein Mindestbeitrag (bis 2008 auf 4 % der Bruttoeinkommens ansteigend) zu entrichten und der Beitrag darf eine Höchstsumme nicht überschreiten. Höchstens 20% der angesparten Summe dürfen als Einmalbetrag am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Der Rest muß in Form einer Rente gezahlt werden.

Sind diese Bedingungen erfüllt, fließt der Zuschuss. Dieser ist vor allem von der Anzahl der Kinder abhängig. Die Zulagen betragen (jeweils p.a.) in 2003 EUR 38 Grundzulage plus EUR 46 pro Kind. In 2004 und 2005 sind dies EUR 76 und EUR 92 pro Kind, in 2006 und 2007 EUR 114 und EUR 138 pro Kind und schliesslich ab 2008 EUR 154 und EUR 185 pro Kind. Der Abschluss einer „Riesterrente“ lohnt sich für diejenigen, die ein niedriges bis mittleres Einkommen erzielen und viele Kinder haben oder haben wollen. Für Alleinstehende ohne Kinder, erst recht wenn sie ein relativ hohes Einkommen erzielen, ist der Abschluß einer „Riesterrente“ weniger sinnvoll. Die Zulagen fallen nicht besonders ins Gewicht. Die Nachteile jedoch bleiben.

Alternativen sind die schon seit langem empfohlenen Investmentfondssparpläne. Sie sind an keine Laufzeit gebunden. Benötigt man einen Teil des oder sogar das gesamte angesparte Geld, kann problemlos darüber verfügt werden. Man kann das Risiko selbst beeinflussen. So bergen Aktienfonds ein Verlustrisiko, dies hat man in den vergangenen zwei Jahren schmerzlich zu spüren bekommen. Langfristig haben zumindest die breit anlegenden Aktienfonds dem Anleger eine erfreuliche Rendite beschert. Im Bezug auf Altersversorgung ist „langfristig“ sicher der richtige Begriff, da es in der Regel um einen Zeithorizont von über 20 Jahren geht. Auch das Problem von Mindest- oder Höchstbeträgen ergibt sich nicht.

Eine andere Alternative ist die Gehaltsumwandlung, die noch bis zum Jahre 2008 gefördert wird. Teile des Gehalts werden in eine speziell hierfür abgeschlossene Lebensversicherung eingezahlt. Die Erträge hieraus sind natürlich steuerfrei. Werden die Lebensversicherungsbeiträge aus Sondergehältern (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) gezahlt, wird die Prämie komplett von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Nach dem Jahr 2008 kann diese Versicherung in eine sogenannte Direktversicherung umgewandelt werden. Diese wird allerdings nur vom Arbeitgeber bezahlt, also nicht aus dem eigenen Gehalt. Wer ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, kann dies zum Beispiel als Ersatz für eine Gehaltserhöhung vereinbaren, um nur eine Gestaltungsmöglichkeit zu erwähnen.

Nicht zu vergessen bei alledem sind die altbekannten vermögenswirksamen Leistungen. Hier bietet sich eine weitere, wenn auch kleine (jährlich bis zu EUR 480 ), Möglichkeit an, steuerfrei ein paar Euro Rendite zu erwirtschaften. Die Laufzeit der entsprechenden Geldanlagen muß mindestens 7 Jahre betragen. Vier Formen der Geldanlage läßt der Staat hierfür zu, den Bausparplan, die Lebensversicherung, den Sparplan bei der Bank sowie den Investmentfondssparplan. Empfehlenswert ist hierbei im Grunde nur der Sparplan mit Investmentfonds. So wird bei einem jetzt beginnenden Sparplan und ggf. einer kleineren Einmalanlage vorab das derzeit niedrige Kursniveau an den Weltbörsen genutzt.

Wir stellen Ihnen gerne einige Berechnungen über die „Riesterrente“ und Alternativen zur Verfügung. Dazu haben wir einen entsprechenden Anforderungsbogen entwickelt. Fordern Sie diesen für sich oder Ihre Mitarbeiter an.

Versorgungswerke

Rente bereits mit 60 Jahren? Es lohnt eine genaue Berechnung.

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe April 2004

Versicherte in der gesetzlichen Versorgung (Renten-, Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung) müssen sich an vom Gesetzgeber erlassene Vorschriften halten und haben fast keine eigenen Entscheidungsspielräume. Anders sieht die Lage für Versicherte in der kapitalgedeckten Versorgung aus. So haben Mitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken der Heilberufler fast immer die Möglichkeit, Rente aus diesem Versorgungswerk zu beziehen und dennoch weiterhin der vollen Praxistätigkeit nachzugehen. Verzichten müssen Sie dabei allerdings auf den Schutz gegen Berufsunfähigkeit, denn versicherungstechnisch sind sie nicht mehr berufstätig, anderseits muss auch kein Beitrag mehr an das Versorgungswerk gezahlt werden. Gerade letzterer ist häufig eine enorme Belastung. Beitragshöhen von bis zu EUR 30.000,00 pro Jahr sind keine Seltenheit. Bei allen Bewertungen muss davon ausgegangen werden, dass ein berufsständisches Versorgungswerk genau so kalkuliert wie eine private Lebensversicherung, lediglich mit dem Unterschied, dass manche Kosten (Werbung, Vermittlungsprovisionen) nicht anfallen, aber höhere Ausgaben für Altlasten bestehen können. Bekannt ist, dass die private Assekuranz nicht garantierte Leistungen kürzt. Alle privaten Renten bestehen aus zwei Komponenten, der garantierten Rente und der Überschussrente. So ist einem Versicherten, der 1990 für seinen Einmalbeitrag eine Überschussrente von 3,5 % des gezahlten Beitrags p.a. erhielt, diese in mehreren Schritten auf 2,75 % p.a. gekürzt worden. In anderen Modellen ist die Rentenerhöhung der Überschussteil. Eine solche versprochene Erhöhung ist dehalb in den letzten Jahren erheblich reduziert oder sogar ausgesetzt worden.

Deshalb sollten alle Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk einmal nachrechnen, ob sie sich nicht besser stehen, wenn sie mit 60 Jahren die Rente beginnen lassen. Die anfallenden Kürzungen, der gesparte Beitrag und die erhaltene Rente unter Renditegesichtspunkte in einem Einzelfall Ende 2000 berechnet, ergab einen Zinssatz von knapp 5,5 % p.a., da zwischenzeitlich die Renditen deutlich gesunken sind, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zinssatz deutlich geringer geworden ist, vielleicht noch 4,5 % p.a.; beginnt nun ein Versicherter mit Sechzig seine Rente, so kann er seine Rendite für seinen Beitrag und seine wiederangelegte Rente selbst bestimmen, denn er betreibt seine Praxis weiter und kann somit die beiden Geldbeträge ohne zusätzlichen Liquiditätsaufwand besser anlegen als zu den oben angenommen 4,5 % p.a. In besonderen familiären Fällen, wie ein noch andauerndes Studium eines Kindes, können noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Anlagemöglichkeiten für die gezahlten Renten und ersparten Beiträge sind Sparpläne in Investmentfonds, anderen Fonds oder eine Einmalanlage mit hohen jährlichen Ausschüttungen. In allen Bereichen können wir Ihnen erstklassige Produkte empfehlen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre persönliche Rentensituation und rechnen Sie mit spitzem Bleistift. Benötigen Sie dabei Hilfe, können Sie uns konsultieren.

Lebensversicherung

Auch 2004 gilt: Kapitallebensversicherung,nicht nur eine Geldanlage!

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe Juni 2004

Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes verliert die Kapitallebensversicherung ab 1.1.2005 in Deutschland ein altes Privileg: die bedingte Steuerfreiheit der Erträge. Es bleibt zwar eine bedingte Steuerfreiheit teilweise bestehen, dennoch wird landauf, landab geschrieben, dass damit dieses Produkt noch schlechter werde, da die ohnehin sehr geringe Rendite deutlich sinke. Wie hoch ist denn die Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Geburtsjahrgang 1970? Mit Sicherheit bei Renteneintritt im Jahre 2035 oder 2040 negativ. Jeder Zahler wird weniger herausbekommen als er eingezahlt hat.

Die meisten Verkäufer von Kapitallebensversicherungen haben sich nie Gedanken über den Sinn oder Unsinn einer Police gemacht, auch nicht die Versicherten. Hauptsache nach 12 Jahren gab es eine gute Rendite. Das Produkt „Kapitallebensversicherung“ – KLV – ist in den Ländern entwickelt worden, in denen die Vorsorge für das Alter und den Gefahren des alltäglichen Lebens nicht nur dem Staat überlassen wurde, sondern von einem großen Personenkreis in eigener Regie unternommen wurde. Allerdings hatten diese Staaten, wie die Schweiz oder England, in den letzten 100 Jahren keine totale Geldvernichtung wie sie Deutschland, sogar zweimal, durchleben musste. In diesen Ländern waren und sind Kapitallebensversicherungen ein wichtiger Baustein der eigenen Vorsorge und werden daher nur nachrangig unter Renditegesichtspunkten gesehen.

In Deutschland ist die Kapitallebensversicherung, bedingt durch die Steuerfreiheit der Erträge, zu einem reinen Anlageprodukt degeneriert und die meisten haben auch heute nur diesen Aspekt vor Augen, ob dies Verbraucherschützer, Fachjournalisten oder die viele Vermittler sind. AKTIOMed hat seit vielen Jahren, nachzulesen in unseren diversen Versicherungsleitfäden, bei der Kapitallebensversicherung vor allem auf die nur bei dieser Versicherung möglichen Kombinationen hingewiesen:

Versicherung gegen den Todesfall- und die Berufsunfähigkeit sowie Ansammeln von Kapital.

Alle drei Risiken sollten, so die gängige Auffassung in der Öffentlichkeit bis hin zum Verband der Versicherten, durch eigenständige Produkte abgesichert werden, da diese viel billiger und renditestärker seien:

Der Todesfallschutz durch eine Risikolebensversicherung; die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ebenfalls durch eine reine Risikoversicherung; zum Kapitalsammeln für die Zusatzrente ist ein Fondssparplan flexibler und bietet bei TOP-Fonds in jedem Fall bedeutend höhere Renditen.

Erfahrene Versicherungsvermittler und -berater sehen in einem Leben, dessen Unterhalt und Qualität vor allem durch die Einkünfte aus eigener Arbeit bestritten wird, die Berufsunfähigkeit in der ausgeübten Tätigkeit als das zentrale Risiko an. Aus mehr als 30 Jahren Erfahrung wissen auch wir, was dies bedeutet. Eine BU-Rente endet spätestens mit 65 Jahren, seit einigen Jahren ist auch eine Rente bis 70 Jahre möglich. Was passiert nach Auslaufen der Rente? Wo ist das Kapital zum Verzehr?

Hat man wirklich die EUR 300,00 oder EUR 500,00 monatlich in den Fondssparplan weiter eingezahlt und dies über 10 oder 20 Jahre während einer Berufsunfähigkeit? Oder hat man die angesparten EUR 100.000,00 im Fonds bei Beginn der BU-Rente aufgelöst, weil man das Geld dringend benötigte? Erfahrungen, was die Betroffenen in solchen Fällen gemacht haben, liegen noch nicht vor. Bei einer Kapitallebensversicherung mit einer BUZ kennen wir dagegen eine Vielzahl von Fällen, in denen bei Auslaufen der BU-Rente ausreichend Kapital für eine entsprechende Altersrente zur Verfügung stand.

Somit kann nach unserer Auffassung auch unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen nicht auf eine Kapitallebensversicherung mit BUZ verzichtet werden, für nach 1961 geborene Personen ist ein hoher BU-Schutz in der Kapitallebensversicherung sogar existenznotwenig. Seit Anfang der 90-Jahre sind hohe BUZ-Renten auch mit einer recht geringen KLV-Summe möglich. Vor 20,30 Jahren konnten BUZ-Renten nur bis zu einer Höhe von maximal 24 % der LV-Summe abgeschlossen werden, jetzt sind bis zu 96 % möglich. Eine Dynamisierung in den ersten Jahren ist ebenfalls anzuraten; diese sollte gestoppt werden, wenn die Restlaufzeit 8-10 Jahre beträgt. Für Arbeitnehmer und Selbständige ist eine solche Kapitallebensversicherung der erste Baustein in der eigenen privaten Zusatzversorgung. Es sollte bedacht werden, dass eine sehr gute Gesellschaft im Bereich der Berufsunfähigkeit Leistungen schon bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 25 % erbringen kann. Die Pflichtversicherungen zahlen meist erst bei Berufsaufgabe, wie bei vielen berufsständischen Versorgungswerken, oder sogar gar nicht, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (ab Geburtsjahrgang 1961). Sollten bei Ihnen oder in Ihrer Familie Versorgungslücken, vor allem im BU-Bereich bestehen, forden Sie ein Angebot für eine KLV an.
Beispiel für Grundversorgung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Beitragsbefreiung und monatliche Rente):
Student (6. Semester) Geburtsjahr 1980,
Monatliche BU- Rente EUR 1.500,00 bis Endalter 65 im Rahmen einer Kapitallebensversicherung mit Nachversicherungsmöglichkeit bei Berufseintritt.

Monatlicher Beitrag : EUR 94,10