Lebensversicherung

Auch 2004 gilt: Kapitallebensversicherung,nicht nur eine Geldanlage!

Ein Artikel aus „AKTIOMed vertraulich“-Ausgabe Juni 2004

Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes verliert die Kapitallebensversicherung ab 1.1.2005 in Deutschland ein altes Privileg: die bedingte Steuerfreiheit der Erträge. Es bleibt zwar eine bedingte Steuerfreiheit teilweise bestehen, dennoch wird landauf, landab geschrieben, dass damit dieses Produkt noch schlechter werde, da die ohnehin sehr geringe Rendite deutlich sinke. Wie hoch ist denn die Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Geburtsjahrgang 1970? Mit Sicherheit bei Renteneintritt im Jahre 2035 oder 2040 negativ. Jeder Zahler wird weniger herausbekommen als er eingezahlt hat.

Die meisten Verkäufer von Kapitallebensversicherungen haben sich nie Gedanken über den Sinn oder Unsinn einer Police gemacht, auch nicht die Versicherten. Hauptsache nach 12 Jahren gab es eine gute Rendite. Das Produkt „Kapitallebensversicherung“ – KLV – ist in den Ländern entwickelt worden, in denen die Vorsorge für das Alter und den Gefahren des alltäglichen Lebens nicht nur dem Staat überlassen wurde, sondern von einem großen Personenkreis in eigener Regie unternommen wurde. Allerdings hatten diese Staaten, wie die Schweiz oder England, in den letzten 100 Jahren keine totale Geldvernichtung wie sie Deutschland, sogar zweimal, durchleben musste. In diesen Ländern waren und sind Kapitallebensversicherungen ein wichtiger Baustein der eigenen Vorsorge und werden daher nur nachrangig unter Renditegesichtspunkten gesehen.

In Deutschland ist die Kapitallebensversicherung, bedingt durch die Steuerfreiheit der Erträge, zu einem reinen Anlageprodukt degeneriert und die meisten haben auch heute nur diesen Aspekt vor Augen, ob dies Verbraucherschützer, Fachjournalisten oder die viele Vermittler sind. AKTIOMed hat seit vielen Jahren, nachzulesen in unseren diversen Versicherungsleitfäden, bei der Kapitallebensversicherung vor allem auf die nur bei dieser Versicherung möglichen Kombinationen hingewiesen:

Versicherung gegen den Todesfall- und die Berufsunfähigkeit sowie Ansammeln von Kapital.

Alle drei Risiken sollten, so die gängige Auffassung in der Öffentlichkeit bis hin zum Verband der Versicherten, durch eigenständige Produkte abgesichert werden, da diese viel billiger und renditestärker seien:

Der Todesfallschutz durch eine Risikolebensversicherung; die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ebenfalls durch eine reine Risikoversicherung; zum Kapitalsammeln für die Zusatzrente ist ein Fondssparplan flexibler und bietet bei TOP-Fonds in jedem Fall bedeutend höhere Renditen.

Erfahrene Versicherungsvermittler und -berater sehen in einem Leben, dessen Unterhalt und Qualität vor allem durch die Einkünfte aus eigener Arbeit bestritten wird, die Berufsunfähigkeit in der ausgeübten Tätigkeit als das zentrale Risiko an. Aus mehr als 30 Jahren Erfahrung wissen auch wir, was dies bedeutet. Eine BU-Rente endet spätestens mit 65 Jahren, seit einigen Jahren ist auch eine Rente bis 70 Jahre möglich. Was passiert nach Auslaufen der Rente? Wo ist das Kapital zum Verzehr?

Hat man wirklich die EUR 300,00 oder EUR 500,00 monatlich in den Fondssparplan weiter eingezahlt und dies über 10 oder 20 Jahre während einer Berufsunfähigkeit? Oder hat man die angesparten EUR 100.000,00 im Fonds bei Beginn der BU-Rente aufgelöst, weil man das Geld dringend benötigte? Erfahrungen, was die Betroffenen in solchen Fällen gemacht haben, liegen noch nicht vor. Bei einer Kapitallebensversicherung mit einer BUZ kennen wir dagegen eine Vielzahl von Fällen, in denen bei Auslaufen der BU-Rente ausreichend Kapital für eine entsprechende Altersrente zur Verfügung stand.

Somit kann nach unserer Auffassung auch unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen nicht auf eine Kapitallebensversicherung mit BUZ verzichtet werden, für nach 1961 geborene Personen ist ein hoher BU-Schutz in der Kapitallebensversicherung sogar existenznotwenig. Seit Anfang der 90-Jahre sind hohe BUZ-Renten auch mit einer recht geringen KLV-Summe möglich. Vor 20,30 Jahren konnten BUZ-Renten nur bis zu einer Höhe von maximal 24 % der LV-Summe abgeschlossen werden, jetzt sind bis zu 96 % möglich. Eine Dynamisierung in den ersten Jahren ist ebenfalls anzuraten; diese sollte gestoppt werden, wenn die Restlaufzeit 8-10 Jahre beträgt. Für Arbeitnehmer und Selbständige ist eine solche Kapitallebensversicherung der erste Baustein in der eigenen privaten Zusatzversorgung. Es sollte bedacht werden, dass eine sehr gute Gesellschaft im Bereich der Berufsunfähigkeit Leistungen schon bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 25 % erbringen kann. Die Pflichtversicherungen zahlen meist erst bei Berufsaufgabe, wie bei vielen berufsständischen Versorgungswerken, oder sogar gar nicht, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (ab Geburtsjahrgang 1961). Sollten bei Ihnen oder in Ihrer Familie Versorgungslücken, vor allem im BU-Bereich bestehen, forden Sie ein Angebot für eine KLV an.
Beispiel für Grundversorgung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Beitragsbefreiung und monatliche Rente):
Student (6. Semester) Geburtsjahr 1980,
Monatliche BU- Rente EUR 1.500,00 bis Endalter 65 im Rahmen einer Kapitallebensversicherung mit Nachversicherungsmöglichkeit bei Berufseintritt.

Monatlicher Beitrag : EUR 94,10